Unverschuldeter Unfall?

Was Ihnen jetzt hilft, ist eine unabhängige Schadenbewertung durch einen unserer Kfz-Sachverständigen. Als Unfallgeschädigter entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.

KOSTENLOS FÜR UNFALL- GESCHÄDIGTE

Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten - unparteiisch und objektiv

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, ein ordnungsgemäßes Gutachten zu bezahlen. Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren.

Wichtig: Versicherungen versuchen häufig, Schäden zu minimieren. Das Hinzuziehen eines unserer Sachverständigen schützt Ihre Interessen.

Kostenlos für Unfallgeschädigte · unverbindlich · schnelle Rückmeldung

Unfallschaden am Fahrzeug — kröhnke Ingenieure GmbH, KFZ-Sachverständige Essen

Ihre Schadensabwicklung in 4 Schritten

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten — einfach und unkompliziert.

Sie rufen uns an

Schildern Sie uns den Unfall. Wir vereinbaren einen Termin zur Schadensbegutachtung — schnell und kurzfristig.

Inaugenscheinnahme

Wir kommen vorbei: zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abschleppdienst. Wenn erforderlich erfolgt die Inaugenscheinnahme in unseren dafür ausgestatteten Räumlichkeiten. Die Schadensbegutachtung dauert in der Regel 30 Minuten.

Gutachten erstellen

Innerhalb von 2–3 Werktagen erhalten Sie unser fertiges Gutachten inklusive aller Schadens- und Wertangaben.

Kostenübernahme

Nach einem unverschuldeten Unfall tragen Sie keine Kosten. Das anfallende Sachverständigenhonorar hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Zusammen mit unserem Anwaltsnetzwerk kümmern wir uns für Sie um die komplette Abwicklung.

Was das Gutachten enthält

Unser ausführliches Schadengutachten umfasst alle relevanten Werte für eine vollständige Schadensregulierung.

Schadensumfang

Wir erstellen eine detaillierte Dokumentation aller unfallbedingten Schäden inkl. Fotodokumentation.

Reparaturkosten

Wir berechnen die anfallenden Reparaturkosten auf Basis einer DAT oder Audatex Schadenkalkulation — marktüblich, transparent und nachvollziehbar.

Fahrzeugwert

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert und Restwert — als Basis für die Auszahlung bei einem wirtschaftlichem Totalschaden.

Nutzungsausfall

Wir stellen die Forderung der Tagesentschädigung für den Zeitraum, in dem Ihnen das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht, auf.

Wertminderung

Wir ermitteln die merkantile Wertminderung — der verbleibende Wertverlust des Fahrzeugs nach fachgerechter Reparatur.

Reparaturdauer

Wir prognostizieren die voraussichtliche Reparaturzeit — relevant für Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung.

FAQ — Schadengutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens vollständig. Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Kosten — weder für die Begutachtung noch für das Gutachten selbst.

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Sachverständigenwahl. Sie können jeden freien Sachverständigen beauftragen. Die Versicherung ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Gutachter zu bestimmen.

Die Begutachtung vor Ort dauert je nach Schadensumfang ca. 30 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2–3 Werktagen.

Wir begutachten das Fahrzeug dort, wo es sich befindet — bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Wenn erforderlich erfolgt die Inaugenscheinnahme in unseren dafür ausgestatteten Räumlichkeiten. Dafür finden wir eine Lösung.

Ein Sachverständigengutachten ist eine rechtssichere, unabhängige Bewertung durch einen Experten. Es enthält Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Reparaturdauer und sichert ggf. Beweise. Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag beschränkt sich auf die Reparaturkosten und bietet diese Rechtssicherheit nicht.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer ist die höchste Qualifikationsstufe für Kfz-Sachverständige in Deutschland. Sie berechtigt zur Erstellung von Gerichtsgutachten und garantiert, dass Gutachten von Gerichten und Versicherungen anerkannt werden. Christian Kröhnke und Jörn Ruschepaul sind von der IHK Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen öffentlich bestellt und vereidigt.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Begutachtung.

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